AGB

Lieferbedingungen Deutschland

 

Preise Alle genannten Preise sind freibleibend und entsprechen der Kostenlage zum Zeitpunkt der Angebotserstellung. Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. Diese wird zu dem am Tag der Lieferung bzw. Leistungserbringung gültigen Satz zusätzlich in Rechnung gestellt.
Lieferung Die Preise gelten ab Werk: Die Transportkosten werden dem Kunden von der Spedition in Rechnung gestellt, die der Lieferant im Namen des Kunden beauftragt. Der Lieferant stellt dem Kunden die Transportversicherung in Rechnung. Die Prämie beträgt z.Zt. netto 0,1 ‰ des Auftragswertes.
Verpackung Verpackungskosten werden dem Kunden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.
Zahlung 40% nach Erhalt der Auftragsbestätigung und Rechnungslegung, sofort ohne Abzug.
50% nach Lieferung und Rechnungslegung, sofort ohne Abzug.
10% nach erfolgreicher Inbetriebnahme, sofort ohne Abzug, spätestens 30 Tage nach Lieferung, wenn sich die Inbetriebnahme aus Gründen verzögert, die nicht vom Lieferanten zu vertreten sind. Die MwSt. wird zusammen mit dem jeweiligen Rechnungsbetrag fällig.
Liefertermin 3 Monate nach Auftragseingang und Klärung sämtlicher technischer Details.
Gewährleistung 12 Monate ab Lieferung oder 2000 Betriebsstunden, je nachdem, was früher eintritt. Verschleißteile und Optiken sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Gefahrenübergang Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die gelieferten Waren das Werkstor verlassen.
Eigentums-vorbehalt Zur Sicherung des offenen Saldos behält sich der Lieferant das Eigentum an der Lieferung vor, bis sämtliche Forderungen gegenüber dem Auftraggeber aus der Lieferung vollständig beglichen sind. (erweiterter und verlängerter Eigentumsvorbehalt)
Montage
Inbetriebnahme
Schulung
Service
Die Montage des Geräts wird vom Kunden ausgeführt. Dazu gehört: Bereitstellung von Strom, Wasser und soweit erforderlich Luft. Die Inbetriebnahme- und Schulungskosten rechnen wir mit dem Auftraggeber nach Aufwand ab. Serviceleistungen dürfen nur von Personen erbracht werden, die entsprechende Einweisung durch den Lieferanten erhalten haben.
Lieferfreigabe /Abnahme Die Kosten für eine vom Auftraggeber festgelegte Abnahmeprozedur rechnen wir mit dem Auftraggeber nach Aufwand ab.
Voraussetzung zur Inbetriebnahme Versorgungsleitungen und Anschlüsse sind nach Plänen auszuführen, die von dem Lieferanten beigestellt werden. Die Installation ist vom Kunden in Absprache mit dem Lieferanten vorzubereiten.
Voraussetzung zur Einweisung Voraussetzung für eine Einweisung in die Bedienung der Anlage sowie die Teilnahme an Schulungen sind Kenntnisse im Umgang mit dem Betriebssystem WINDOWS.
Haftung Der Lieferant haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder Verluste (z.B. Ausfall von Einnahmen, Nutzungsausfall, Produktionsausfall, Kapitalkosten oder Kosten, verbunden mit  einer Betriebsunterbrechung). Schadenersatzansprüche aus Lieferverzug und Serviceleistungen sind ausgeschlossen.Im Übrigen ist die Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf die Höhe des Auftragswerts. Unberührt bleiben Ansprüche aus Produkthaftung.
WeitereVereinbarungen Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nürnberg. Es gilt deutsches Recht.Darüber hinaus gelten die VDMA-Bedingungen für die Lieferung von Maschinen für Inlandsgeschäfte, die „Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie“ nebst Ergänzungen III, die „Lieferbedingungen zur Nutzung von Softwareprodukten gegen einmaliges Entgelt“ und Zusatzbedingungen für den jeweiligen Liefergegenstand. Sollten Ihnen diese nicht bekannt sein, fordern Sie sie bitte bei uns an.
Abweichende Bedingungen und Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie vom Lieferanten schriftlich bestätigt werden.
Maschinen-Richtlinien Der angebotene Laser entspricht Laserklasse 4. Gem. Maschinenrichtlinie 2006/42/EG  müssen Lasereinrichtungen an Maschinen so konzipiert sein, dass weder durch Nutzung, durch reflektierte oder gestreute Strahlung noch durch Sekundärstrahlung Gefahren für die Gesundheit auftreten. Das Betreiben einer Lasereinrichtung nach Klasse 4 an einer Maschine oder als Maschine ist im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie nicht gestattet.Wir weisen ausdrücklich auf die „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrV) hin.