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Komponenten zur Beschriftung

Zur Beschriftung von Werkstücken sind verschiedene speziell für die jeweilige Aufgabe zugeschnittene Komponenten erforderlich. Sie reichen von Vorrichtungen für CfL-Farben über Drehvorrichtungen, Koordinatentischen, bis hin zu Bürststationen u.a.

Mantelbeschriftungssysteme

Auch auf zylindrischen Teilen sollen um den Zylinder Beschriftungen aufgebracht werden. Dazu sind Geräte erforderlich, die abhängig von den zu beschriftenden alphanumerischen Zeichen das Werkstück weiterdrehen. Dazu gibt es generell 2 Arten von Grundgeräten:
Solche, bei denen das Werkstück von Außen oder von Innen eingespannt ist und solche, bei denen das Werksück nur aufgelegt wird und durch eine Drehung von 2 Walzen das Werksück in seine Gegenrichtung gedreht wird.

Etikettenbeschriftungssysteme

Etiketten werden in großer Stückzahl benötigt. Vorgegeben sind Folien, die auf Spulen aufgespult sind. Zur Bearbeitung sind Geräte erforderlich, die automatisch die Etikettenlänge weitertransportieren, das Etikett beschriften und das fertige Etikett bis auf das Trägermaterial ausschneiden. Anschließend sollen die auf dem Trägermaterial ausgeschnittenen Folien wieder aufgewickelt werden. Weiter sollen Zusatzgeräte vorhanden sein, die einzelne Etiketten abtrennen können, ohne dass übermäßig viel Folie verloren geht.

Koordinatentische

Werkstücke, die über das vom Objektiv vorgegebene Beschriftungsmaß hinausgehen können auf vom Laser ansteuerbaren Koordinatentischen leicht und automatisch beschriftet werden. Dabei kann es sich um Lineale, Gehäusedeckel u.a. handeln. Da die Laser kraftfrei arbeiten genügt es die Teile lagerichtig unter das Objektiv zu legen. Sie brauchen nicht eingespannt oder auf eine andere Art fixiert werden. Sie dürfen jedoch nicht verrutschen.

Sprühstationen

Um die unter Verfahren beschriebene Farbe auf das Werkstück zu bringen, sind Sprühvorrichtungen für manuelle Bearbeitung sowie vollautomatische Aufbringung erforderlich.

Kühlwasserrückkühler und Absaugungen

Kühlwasserrückkühler werden benötigt um das entionisierte Reinwasser von wassergekühlten Lasern auf der geforderten Kühlwassertemperatur zu halten. Dies ist erforderlich, da Laser mind. 60% Verlustwärme erzeugen. Bei Lasergeräten über 30 Watt Ausgangsleistung ist Luftkühlung nicht mehr ausreichend.
Absaugungen sind erforderlich, da bei der Bearbeitung mit einem Laser Kunststoff-, Metall- oder anderen mit Laser bearbeitbaren Produktteile verbrennen und/oder in feinsten Partikel absprengen. Diese Schwebe als Staub, Rauch oder Neben im Raum und werden von Menschen eingeatmet. Dadurch werden Nasenschleimhäute, Kehlkopf, Bronchien und schlimmstenfalls Alveolen in der Lunge geschädigt. Um dies zu verhindern sind Filter je nach bearbeiteten Teilen von bis zu Filtergrößen H 13 erforderlich.

Umhausungen

Nicht nur Komponenten zum Handling und zur Bearbeitung von Werkstücken sind notwendig, sondern auch Komponenten zum Personenschutz. Dazu gehören Umhausungen in jeder Form, aber auch Umhausungen für stationären Laseraufbau sowie Umhausungen für tragbare Geräte. Hier greift die Maschinenrichtlinie:


Maschinenrichtlinien Bearbeitungslaser entsprechen üblicherweise Laserklasse 4. Gem. Maschinenrichtlinie 89/392/EWG müssen Lasereinrichtungen an Maschinen so konzipiert sein, dass weder durch Nutzung, durch reflektierte oder gestreute Strahlung noch durch Sekundärstrahlung Gefahren für die Gesundheit auftreten. Das Betreiben einer Lasereinrichtung nach Klasse 4 an einer Maschine oder als Maschine ist im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie nicht gestattet.
Etikettenbeschriftungssysteme

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